Eine Aufgabe besteht darin, den rechtlichen Dschungel zu durchdringen, der die Umwandlung eines ehemaligen Industriestandorts in ein urbanes Viertel umwuchert.
Die Methode dafür: Prüfung der Rechtsdokumente und Gespräche mit Michael Caracciolo, Jurist bei AGORA, sowie Yves Biwer, dem Direktor-Koordinator des neuen Quartier Metzeschmelz. „Der bestehende rechtliche Rahmen muss von Anfang an in die Stadtplanung einbezogen werden“, erklären sie. „Die gesetzlichen Vorgaben, über die wir im Austausch mit Ministerien stehen, zwingen uns manchmal zu überraschenden Innovationen!“
Von den Vorschriften zur Sanierung industrieller Standorte über den Denkmalschutz bis hin zu Grundstücksverhandlungen, der Erlangung zahlreicher Genehmigungen und Umweltauflagen – der rechtliche Rahmen ist umfassend und beeinflusst jeden Aspekt eines großen städtischen Projekts grundlegend. Der Schlüssel zum Erfolg liegt in fundierter juristischer Expertise, die es ermöglicht, diese vielfältigen Anforderungen zu meistern und Industriebrachen in lebenswerte und harmonische Stadtteile zu verwandeln.

Yves Biwer veranschaulicht diese Notwendigkeit anhand eines konkreten Beispiels: „Im Rahmen eines Rückbauprojekts geht es nicht nur um Sicherheitsaspekte und Verfahrenstechniken. Nehmen wir eine Halle, die abgerissen werden soll: Wenn darin ein durch das Naturschutzgesetz geschützter Kauz lebt, müssen wir vor Beginn der Arbeiten geeignete Ausgleichsmaßnahmen ergreifen. Zudem können wir nur in bestimmten Zeiträumen arbeiten, um die Tierwelt nicht zu stören.“
Die Umwandlung einer Industriebrache in ein Wohnviertel erfordert eine sorgfältige Planung und ein präzises Management der Genehmigungsverfahren. „Man muss geduldig und äußerst genau in dem sein, was man tut, um zu verhindern, dass das Verfahren aufgrund eines Verfahrensfehlers gestoppt oder neu gestartet wird“, ergänzt Yves Biwer.

An erster Stelle: der Schutz des Erbes
Das industrielle Erbe zu erhalten, ist eine wichtige Angelegenheit. AGORA hat es sich zur Aufgabe gemacht, Elemente der ehemaligen Fabriken zu bewahren, worauf auch die luxemburgische Regierung großen Wert legt. Werfen wir einen Blick auf den ministeriellen Erlass vom 24. März 2023, der die Eintragung des industriellen Standorts Metzeschmelz als nationales Kulturerbe bestätigt.
Darin heißt es:
„Als nationales Kulturerbe eingetragen sind die Gebäude und Elemente des Standorts Metzeschmelz, die in den beigefügten grafischen Darstellungen (Anmerkung: siehe untenstehende Grafik) aufgeführt und im Kataster der Gemeinde Esch-sur-Alzette verzeichnet sind. […] Die rechtlichen Auswirkungen des Status als nationales Kulturerbe sind in den Artikeln 30 bis 40 des Gesetzes vom 25. Februar 2022 über das Kulturerbe geregelt.“

Was bedeutet das? Ein Blick in das besagte Gesetz vom 25. Februar 2022 zeigt, dass eingetragene Elemente „ohne schriftliche Genehmigung des Ministers weder repariert, restauriert noch in irgendeiner Weise verändert werden dürfen, außer für Instandhaltungsarbeiten.“ Um diese Instandhaltung zu fördern, „kann der Minister den Eigentümer unter anderem auffordern, die Arbeiten durchzuführen“.
Ein gesetzlicher Rahmen für die Sanierung und den Rückbau
Gleichzeitig mit der Berücksichtigung des Denkmalschutzes werden die Pläne für die Sanierung des Standorts entwickelt. „Das ist eine komplexe Angelegenheit, begleitet von strenger Gesetzgebung, da es um die Gesundheit und Sicherheit der künftigen Bewohner geht“, erklärt der Jurist Michael Caracciolo. „Aber wir haben Glück, dass das Projekt Metzeschmelz als Pilotprojekt zur Weiterentwicklung des aktuellen gesetzlichen Rahmens ausgewählt wurde, damit dieser an neue Sanierungstechniken angepasst werden kann. In einem Innovationskontext kann die Gesetzgebung manchmal auch etwas flexibler sein!“

Umweltvorschriften
„Die luxemburgische Gesetzgebung ist im Bereich des Biotopschutzes sehr streng, was im Falle der Störung natürlicher Lebensräume ökologische Ausgleichsmaßnahmen erfordert. Diese werden in Vereinbarungen festgelegt, die strikte rechtliche Standards einhalten“, erläutert Caracciolo. Sein Kollege Yves Biwer ergänzt: „Jede Baumaßnahme oder Planung muss ebenfalls strengen Umweltvorschriften entsprechen. Da es bei AGORA unsere Aufgabe ist, nachhaltige Stadtviertel zu entwickeln, halten wir uns gerne daran. Doch die Umweltgesetzgebung ist in den letzten 20 Jahren immer komplexer geworden, was uns dazu veranlasst, dem Gesetzgeber Rückmeldungen zu geben, um die Vereinfachung bestimmter Verfahren und Genehmigungen zu fördern.“

Durch sein Engagement weist AGORA auf Grenzen, Überalterung und sogar Unanwendbarkeit einiger gesetzlicher Regelungen hin und unterstützt mit vorheriger Zustimmung der Behörden die Weiterentwicklung des geltenden Rechtsrahmens.
Sicherheit steht an erster Stelle
Ob bei Bauphasen oder bei öffentlichen Veranstaltungen auf dem Gelände – die Gesetze und Vorschriften zur Gewährleistung der Sicherheit sind zahlreich und streng (und das zu Recht). „Dieses gesetzliche Regelwerk muss nicht nur strikt eingehalten werden“, betont Michael Caracciolo, „sondern auch vertraglich ist ein hohes Schutzniveau vorgesehen. Die Versicherungsbestimmungen sind ebenfalls sehr streng, mit weitreichenden Haftungsausschlussklauseln, um sicherzustellen, dass AGORA in einem sicheren und normkonformen Rahmen agiert.“

Die städtebaulichen Herausforderungen
Nachdem die Umwelt- und Denkmalschutzaspekte berücksichtigt wurden, folgt die Umsetzung der städtebaulichen Vorschriften. Um diesen Punkt konkret zu veranschaulichen, legt Michael Caracciolo einige Seiten des PAG (Plan d’Aménagement Général) und des PAP (Plan d’Aménagement Particulier) von Metzeschmelz auf den Tisch. Diese Dokumente enthalten die städtebaulichen Vorschriften, welche eingehalten werden müssen, um das Gelände in die Umgebung zu integrieren. Sie definieren insbesondere die Funktionen, die Gebäuden in den verschiedenen Zonen des künftigen Viertels zugewiesen werden.

Ein Beispiel? Die Wohnzone 1 „ist ausschließlich für folgende Nutzungen bestimmt, soweit deren Art, Erscheinungsbild, Volumen, Bedeutung und Emissionen mit der Sicherheit, Gesundheit, Bequemlichkeit und Ruhe eines Wohnviertels vereinbar sind: Einfamilienhäuser, Einzelhandel mit einer Verkaufsfläche von maximal 500 m² pro Gebäude, Restaurants und Schankbetriebe.“
Diese gesetzlichen Vorgaben sind für AGORA oft eher eine Quelle für Herausforderungen und Innovationen als ein lähmender Hemmschuh beim Fortschritt der Projekte. „Es ist spannend für uns, innerhalb des gesetzlichen Rahmens zu agieren und gleichzeitig dessen mögliche Flexibilisierung zu mitzugestalten“, schließt Yves Biwer. „Die Technologien, die wir in unseren Vierteln einführen wollen, sind manchmal sehr fortgeschritten und somit nicht immer mit den bestehenden Vorschriften kompatibel. Unsere Aufgabe besteht auch darin, die Innovationen im Rahmen der geltenden Gesetze zu testen, um administrative Verfahren zu erleichtern.“

Zwischen Vorgaben und Kreativität ist der rechtliche Weg der Umwandlung von Brachflächen ein spannendes Abenteuer. Unsere Recherche kann dies nur bestätigen.
